Lebenslagen
UmzugAbmeldung (Wohnsitz)
Beschreibung
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Grettstadt müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen.
Wenn ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird, ist weiterhin eine Abmeldung bei der Gemeinde notwendig.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über Ihren Umzug zu informieren.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis
Ansprechpartner/in
Claudia Gruse
Petra Steigerwald
Links
Abmeldung bei der Meldebehörde
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