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 Steuern & Abgaben

Abwassergebühren

Beschreibung

Die Abrechnung findet jährlich nach dem Verbrauch statt. Gleichzeitig wird die Vorauszahlung individuell angepasst. Diese sind am 15.02.; 15.05.; 15.08. und am 15.11. zur Zahlung fällig.

Die Gemeinde erhebt für die Bereitstellung des Kanals eine Grundgebühr gestaffelt nach Nenngröße der Wasserzähler.

Der Bescheid ergeht generell an den Hauseigentümer.

Bei eventuellem Verkauf ist der Zählerstand der Gemeinde zu melden.

 



Ansprechpartner/in
Alice Saalmüller

Links
Wasserzählerstandmeldung an Steueramt


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