Lebenslagen
Pass- & MeldewesenBeschreibung
Allgemeine Hinweise
Informationen
rund um das Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden von
verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als
Nachweis, dass die/der Betreffende nicht vorbestraft ist. Straftaten werden in
der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle
Bundeszentralregister, in Bonn erfasst und je nach Schwere der Straftat eine
gesetzlich geregelte Zeit gespeichert. Die Auskunft aus diesem Zentralregister
wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis"
genannt.
Bei den
Führungszeugnissen unterscheidet man:
- Führungszeugnisse für private
Zwecke
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift versandt. - Führungszeugnisse für eine
Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt. Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.
Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses an eine deutsche Behörde selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.
Wo
erhalte ich ein Führungszeugnis?
Der Antrag auf Ausstellung eine
Führungszeugnisses kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der
Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind,
müssen Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn
stellen.
Wann
erhalte ich ein Führungszeugnis?
Voraussetzung für den Antrag auf
Ausstellung eines Führungszeugnisses ist die Vollendung des 14.
Lebensjahres.
Was kostet ein Führungszeugnis?
Für die Ausstellung eines
Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 13,-- Euro erhoben die in bar zu
bezahlen ist.
Verfahren:
Ihren Antrag leiten wir an das
Bundesamt für Justiz in Bonn zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das
Führungszeugnis ausgestellt und entsprechend der Belegart entweder an Sie oder an die benannte Behörde
übersandt.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit durch das
Bundesamt für Justiz beträgt im Regelfall ca. 10 – 14 Tage. In Eilfällen ist -
auf Anfrage - auch die Übermittlung des Antrages an das Bundesamt für Justiz
durch uns per Fax möglich. Der/Die Antragsteller/in hat einen entsprechenden
Hinweis auf die Eilbedürftigkeit vorzubringen. Die Bearbeitungszeit verringert
sich durch die Übermittlung per Fax um ca. 1 Woche.
Weitere Informationen zum Thema
Führungszeugnis erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.
Antragstellung
Persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person
Ansprechpartner/in
Claudia Gruse
Petra Steigerwald
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