Abmeldung (Wohnsitz)


Allgemeine Informationen

Abmeldung (Wohnsitz)


Beschreibung

Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Grettstadt müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen.

 

Wenn ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird, ist weiterhin eine Abmeldung bei der Gemeinde notwendig.

 

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über Ihren Umzug zu informieren.



Antragstellung
Persönlich

 


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passamt und weitere Aufgaben

 

Frau Claudia Gruse
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-22
Telefax (09729) 9111-422

Frau Petra Steigerwald
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-17
Telefax (09729) 9111-417


Formulare

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