Ehefähigkeitszeugnis


Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert.

Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.

 

Gebühren: 55,- bis 230,- € (Rahmengebühr)


Antragstellung
persönlich


Notwendige Unterlagen

Auskunft bei telefonischer Anfrage


Gebühren

55,- bis 230,- €
 


Ansprechpartner

Standesamt Mainbogen Sennfeld
Hauptstraße 11
97526 Sennfeld