Führungszeugnis


Allgemeine Informationen


Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass die/der Betreffende nicht vorbestraft ist. Straftaten werden in der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn erfasst und je nach Schwere der Straftat eine gesetzlich geregelte Zeit gespeichert. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.

Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

 

 

Wo erhalte ich ein Führungszeugnis?
Der Antrag auf Ausstellung eine Führungszeugnisses kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn stellen.

Antragstellung:

persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder online

Wann erhalte ich ein Führungszeugnis?
Voraussetzung für den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Verfahren:
Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entsprechend der Belegart entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit durch das Bundesamt für Justiz beträgt im Regelfall ca. 10 – 14 Tage.

Gebühren

13,-- Euro


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passamt und weitere Aufgaben

 

Frau Claudia Gruse
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-22
Telefax (09729) 9111-422

Frau Petra Steigerwald
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-17
Telefax (09729) 9111-417