Geburt & Geburtsurkunden


Allgemeine Informationen

Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

 

Das Standesamt stellt Ihnen 4 Geburtsurkunden gebührenfrei aus: Je eine Urkunde für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Elterngeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe. Weitere Urkunden können Sie in beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später jederzeit beim Standesamt ausstellen lassen.



Antragstellung
persönliche Vorsprache


Notwendige Unterlagen

Pass oder Personalausweis, Familienstammbuch oder Eheurkunde, Bescheinigung über die Geburt 
 


Gebühren

Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 12,00 €.


Ansprechpartner

Standesamt Mainbogen Sennfeld
Hauptstraße 11
97526 Sennfeld