Hundesteuer


Allgemeine Informationen

Wer im Gebiet der Gemeinde einen über drei Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen.

 

Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke. Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung.

 

Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Jagd- und Wachhunde) gewährt werden.

Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.



Antragstellung
persönlich, schriftlich


Ansprechpartner

Finanzverwaltung

 

Frau Rosi Windgassen
Zimmer 3
Hauptstr. 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-14
Telefax (09729) 9111-414


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).