Hundesteuer


Allgemeine Informationen

Wer im Gebiet der Gemeinde einen über drei Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen.

 

Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke. Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung.

 

Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Jagd- und Wachhunde) gewährt werden.

Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.



Antragstellung
persönlich, schriftlich


Ansprechpartner

Finanzverwaltung

 

Frau Yvonne Hauck
Zimmer 3
Hauptstr. 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-14
Telefax (09729) 9111-414