Personenstandsurkunden


Allgemeine Informationen

Der sicherlich häufigste Berührungspunkt mit dem Standesamt ist die Anforderung von Urkunden.

 

Damit Sie die von Ihnen benötigten Urkunden möglichst schnell erhalten, hierzu einige Hinweise.

 

GEBURTSURKUNDEN oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

 

EHEURKUNDEN oder  beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister erhalten Sie nur bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.

 

STERBEURKUNDEN oder beglaubigte Abschriften aus dem

Sterberegister erhalten Sie ebenfalls nur bei dem Standesamt, welches den Todesfall beurkundet hat.



Antragstellung
Schriftlich mit Beilage der Kopie des Personalausweises, persönlich oder telefonisch

oder online

 

Hier können sie Personenstandsurkunden online beantragen

 


Ansprechpartner

Standesamt Mainbogen Sennfeld
Hauptstraße 11
97526 Sennfeld