Reisepass


Allgemeine Informationen

Für Ihren Antrag auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses müssen Sie persönlich zum Einwohnermeldeamt/Passamt kommen.

 

Bei Antragstellern, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird der Reisepass für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei jüngeren Antragstellern beträgt die Gültigkeitsdauer des Passes 6 Jahre. Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei gefertigt und kann nicht verlängert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

 

Ein vorläufiger Reisepass, der in Eilfällen innerhalb eines Tages ausgestellt werden kann, gilt maximal 1 Jahr. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass nicht alle Staaten diesen vorläufigen Reisepass als Reisedokument akzeptieren. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen!

 

Eine weitere Möglichkeit ist die Ausstellung eines Express-Reisepasses. Dieser wird innerhalb von 72 Stunden (Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mit eingerechnet) geliefert.

 

Wichtig:

Die Ausstellung eines Reisepasses für  Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.

 


Notwendige Unterlagen


Gebühren

70,-- € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

37,50 € für Personen unter 24 Jahren

26,-- € für einen vorläufigen Reisepass

32,-- € zusätzliche Gebühr für die Ausstellung eines Express-Reisepasses


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passamt und weitere Aufgaben

 

Frau Claudia Gruse
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-22
Telefax (09729) 9111-422

Frau Petra Steigerwald
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-17
Telefax (09729) 9111-417


Formulare

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