Rundfunkgebührenbefreiung


Allgemeine Informationen

Auf Antrag können Personen von der Rundfunkgebühr befreit werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben.

Dies gilt auch für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Empfänger von BaföG (nur wenn man nicht bei den Eltern lebt), Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes, Empfänger von Hilfe zur Pflege oder Pflegezulagen.


Notwendige Unterlagen

Antragsformulare werden im Rathaus bereitgehalten. Mitzubringen sind der aktuelle Bewilligungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis.


Ansprechpartner

Renten-, Friedhofs- und Sozialangelegenheiten

 

Frau Daniela Graf
Zimmer 2
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-11
Telefax (09729) 9111-411