Sterbefall


Allgemeine Informationen

 

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Zur Anzeige des Sterbefalls sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:

- jede Person mit der der Verstorbene in häuslicher 

  Gemeinschaft gelebt hat,

- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

 

Ausgestellt werden 2 gebührenfreie und weitere gebührenpflichtige Urkunden. Die Bestattung des Verstorbenen kann erst erfolgen, wenn der Tod im Sterberegister eingetragen ist.

 

Ein ausfürliches Schreiben "Was tun im Sterbefall?" kann auf dieser Seite unter "Downloads" aufgerufen werden.



Antragstellung

persönliche Vorsprache


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Gebühr für Sterbeurkunde 12,00 €


Ansprechpartner

Standesamt Mainbogen Sennfeld
Hauptstraße 11
97526 Sennfeld

Formulare

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