Vaterschaftsanerkennung


Allgemeine Informationen

Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.

 

Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.

 

Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Standesamt Mainbogen Sennfeld
Hauptstraße 11
97526 Sennfeld