Verkehrsrechtliche Anordnungen


Allgemeine Informationen

Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird für alle Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken benötigt.

 

Zum Beispiel: 
-    Baustellen mit Fahrbahneinengungen
-    Straßensperrungen,
-    Gerüst- / Kranstellungen,
-    Einrichten von Haltverboten

 

Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist auch notwendig, wenn für Umzüge kurzzeitig ein Haltverbot aufgestellt werden soll oder Straßen gesperrt werden müssen. 

 

Antragsstellung:

Der Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, zu stellen. Nur in Eilfällen (z.B. Wasserrohrbruch, etc.) ist eine kurzfristige Antragsstellung möglich. 

 

Der Antrag ist schriftlich oder per Mail mit den notwendigen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. 


Rechtsgrundlagen

§ 45 StVO


Notwendige Unterlagen


Gebühren

1. Monat 30,00 €

 

jeder weiter Monat 20,00 €
 


Ansprechpartner

Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen

 

Frau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-10
Telefax (09729) 9111-410


Formulare

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