Parkausweis


Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) sowie Blinde können eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen beantragen und erhalten anschließend einen Parkausweis, welcher im Bereich der EU-Länder gültig ist. Bei der Antragstellung ist ein Passbild vorzulegen.

 

Schwerbehinderte Personen, die die Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" nicht erfüllen, können eine Ausnahmegenehmigung für max. 6 Monate erhalten, wenn sie eine fachärztliche Bescheinigung über die Erfordernis einer Parkerleichterung vorlegen. 

 

Weiterhin kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen des Schutzhelmes ausgestellt werden. Die Befreiung erfolgt je nach vorübergehenden oder dauernden Zustand befristet oder unbefristet.


Antragstellung

Schriftlich oder persönlich. Der Schwerbehindertenausweis ist mitzubringen.


Ansprechpartner

Renten-, Friedhofs- und Sozialangelegenheiten

 

Frau Daniela Graf
Zimmer 2
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-11
Telefax (09729) 9111-411