Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Allgemeine Informationen
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen (Art.19 Abs.1 LStVG).
Kosten
Die Anzeige der Veranstaltung ist kostenfrei.
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen
Herr Fabian Saalmüller
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt (09729) 9111-10
(09729) 9111-410