Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung


Allgemeine Informationen

Grundsätzlich muss jede Person/Verein/Personenvereinigung die eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, dies der zuständigen Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung, sowie der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer schriftlich anzeigen.

Die Anzeige hat spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen!

 

Soweit die Anzeige der Veranstaltung nicht fristgemäß (1 Woche vor Veranstaltungsbeginn) erfolgt, ist eine Erlaubnis für die Durchführung der Veranstaltung notwendig.

 

Die Veranstaltung von öffentlichen Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn

(Zuständigkeit Landratsamt Schweinfurt)

 

Die Gemeinde weist darauf hin, dass zukünftig kurzfristig angezeigte Veranstaltungen (1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn) aufgrund von mangelnder Prüfungszeit ggf. nicht mehr genehmigt werden können! Bitte zeigen Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig an bzw. beantragen Sie rechtzeitig eine Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung.

 

Das Sorgentelefon "Ehrenamt " hilft Ihnen bei konkreten Fragen und Problemen bei der Durchführung von Vereinsfeiern und Veranstaltungen.

Tel.: 089 1222 22 12

 

 


Gebühren

Die Anzeige der Veranstaltung ist kostenfrei. 


Ansprechpartner

Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen

 

Frau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-10
Telefax (09729) 9111-410


Formulare


Merkblätter

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