Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich muss jede Person/Verein/Personenvereinigung die eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, dies der zuständigen Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung, sowie der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer schriftlich anzeigen.
Die Anzeige hat spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen!
Soweit die Anzeige der Veranstaltung nicht fristgemäß (1 Woche vor Veranstaltungsbeginn) erfolgt, ist eine Erlaubnis für die Durchführung der Veranstaltung notwendig.
Die Veranstaltung von öffentlichen Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn
- die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird
- es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt
(Zuständigkeit Landratsamt Schweinfurt)
- bei Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zeitgleich
Die Gemeinde weist darauf hin, dass zukünftig kurzfristig angezeigte Veranstaltungen (1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn) aufgrund von mangelnder Prüfungszeit ggf. nicht mehr genehmigt werden können! Bitte zeigen Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig an bzw. beantragen Sie rechtzeitig eine Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung.
Das Sorgentelefon "Ehrenamt " hilft Ihnen bei konkreten Fragen und Problemen bei der Durchführung von Vereinsfeiern und Veranstaltungen.
Tel.: 089 1222 22 12
Gebühren
Die Anzeige der Veranstaltung ist kostenfrei.
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und WahlenFrau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-10
(09729) 9111-410
Formulare
- Antrag Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft Veranstalterhaftpflichtversicherung
Merkblätter
- Checkliste Vereine Planung einer Veranstaltung
- Flyer Gemeinde Grettstadt Informationen Vereine und Veranstalter
- Leitfaden für Vereinsfeiern Bayerische Staatskanzlei