Gewerbean/um- und abmeldung


Allgemeine Informationen

Gewerbeanmeldung

Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde vorher anzeigen. Diese Anzeige wird Gewerbeanmeldung oder Gewerbeanzeige genannt. Sie ist dort einzureichen, wo die Betriebsstätte oder der Geschäftssitz liegen soll. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich für die erstmalige Einrichtung, Betriebsübernahme, Verlegung in eine andere Gemeinde, Gründung einer Zweigniederlassung, Wechsel der Rechtsform, Neuaufnahme von Gesellschaftern und Betriebsaufgabe.

 

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung bezeichnet die Änderung der auf eine natürliche Person oder ein Unternehmen eingetragenen Gewerbe, ohne dass die Gewerbetätigkeit vollständig aufgegeben wird. Ein einzelner Gewerbezweck kann dabei nur neu hinzukommen oder entfallen.

 

Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung fällt erst an, wenn von einem oder mehreren Gewerbezwecken auch der letzte entfällt und somit der Gewerbebetrieb vollständig endet. Des Weitern ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen wenn der Gewerbebetrieb vollständig in einen andern Meldebezirk (andere Gemeinde) verlegt wird.  


Gebühren


Ansprechpartner

Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen

 

Frau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-10
Telefax (09729) 9111-410


Formulare

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