Antrag Schankerlaubnis / Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Allgemeine Informationen
Jede Person / Verein/ Einrichtung der eine öffentliche Veranstaltung ausrichtet und bei dieser alkoholische Getränke verabreichen möchte muss eine sog. Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (Schankerlaubnis) nach Art. 12 GastG zu beantragen.
Ohne eine Schankerlaubnis ist der Verkauf alkoholischer Getränke untersagt.
Notwendige Unterlagen
Grundsätzlich vorzulegenden Unterlagen:
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
- Anzeige einer Veranstaltung
- Unterlagen zur musikalischen Darbietungen (DJ´s, Bands, Plan Veranstaltungsgelände, Beschallungsplan)
- Bestätigung über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
Personenabhängige Unterlagen
- Führungszeugnis der beantragenden Person (z.B. Vereinsvorstand etc.)
- Unterrichtungsnachweis Industrie- und Handelskammer bzgl. lebensmittelrechtlicher Kenntnisse für den Antragssteller oder seinem Stellvertreter
Die o.g. personenabhängigen Unterlagen müssen alle Antragssteller bei Erstbeantragung einer Veranstaltung / eines Vereinsfestes ab 01.01.2023 vorlegen.
Nach Vorlage der Unterlagen gelten die personenbezogenen Bedingungen für die Ausstellung einer Gestattung nach §12 GastG für zukünftige Veranstaltungen des Antragstellers im Zeitraum von 4 Jahren als automatisch erbracht.
Bearbeitungsdauer
ca. 14 Tage nach Eingang / Großveranstaltungen 4 Wochen nach EingangAnsprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und WahlenFrau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-10
(09729) 9111-410
Formulare
- Antrag Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft Veranstalterhaftpflichtversicherung
Merkblätter
- Flyer Gemeinde Grettstadt Informationen Vereine und Veranstalter
- Leitfaden für Vereinsfeiern Bayerische Staatskanzlei