Antrag Schankerlaubnis / Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Allgemeine Informationen
Jede Person / Verein/ Einrichtung der eine öffentliche Veranstaltung ausrichtet und bei dieser Speisen und/oder Getränke verabreichen möchte hat eine sog. Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (Schankerlaubnis) nach Art. 12 GastG zu beantragen.
Ohne eine Schankerlaubnis ist der Verkauf / die Ausgabe von Speisen und/oder Getränke untersagt.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
- Anzeige einer Veranstaltung
- ggf. Unterlagen zur musikalischen Darbietungen
- Bestätigung über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
Bearbeitungsdauer
ca. 14 Tage nach EingangAnsprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen
Herr Fabian Saalmüller
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt (09729) 9111-10
(09729) 9111-410
Formulare
Antrag Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft Veranstalterhaftpflichtversicherung