Antrag Schankerlaubnis / Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes


Allgemeine Informationen

Jede Person / Verein/ Einrichtung der eine öffentliche Veranstaltung ausrichtet und bei dieser alkoholische Getränke verabreichen möchte muss eine sog. Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (Schankerlaubnis) nach Art. 12 GastG zu beantragen. 

 

Ohne eine Schankerlaubnis ist der Verkauf alkoholischer Getränke untersagt.

 


Notwendige Unterlagen

Grundsätzlich vorzulegenden Unterlagen: 

 

Personenabhängige Unterlagen

 

Die o.g. personenabhängigen Unterlagen müssen alle Antragssteller bei Erstbeantragung einer Veranstaltung / eines Vereinsfestes ab 01.01.2023 vorlegen.

Nach Vorlage der Unterlagen gelten die personenbezogenen Bedingungen für die Ausstellung einer Gestattung nach §12 GastG für zukünftige Veranstaltungen des Antragstellers im Zeitraum von 4 Jahren als automatisch erbracht.


Bearbeitungsdauer

ca. 14 Tage nach Eingang / Großveranstaltungen 4 Wochen nach Eingang

Ansprechpartner

Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen

 

Frau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-10
Telefax (09729) 9111-410


Formulare


Merkblätter

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