Veranstaltungen auf Gemeindestraßen
Allgemeine Informationen
Für die Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
(Gemeindestraßen /-wege /-plätze) ist eine Erlaubnis bei der zuständigen Gemeinde einzuholen.
Der Antrag auf eine Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 Abs. 2 StVO ist rechtzeitig – mindestens 14 Tage – vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Notwendige Unterlagen
- ein Streckenplan/-skizze, inklusive evtl. Beschilderungsplan / Absperrmaßnahmen
- Veranstalterhaftpflichtversicherung
Kosten
25 € bis 200 € je nach Dauer der Veranstaltung
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen
Herr Fabian Saalmüller
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt (09729) 9111-10
(09729) 9111-410
Formulare
Antrag Veranstaltung auf Gemeindestraßen
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft Veranstalterhaftpflichtversicherung