Veranstaltungen auf Gemeindestraßen
Allgemeine Informationen
Für die Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
(Gemeindestraßen /-wege /-plätze) ist eine Erlaubnis bei der zuständigen Gemeinde einzuholen.
Der Antrag auf eine Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 Abs. 2 StVO ist rechtzeitig – mindestens 14 Tage – vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Notwendige Unterlagen
- ein Streckenplan/-skizze, inklusive evtl. Beschilderungsplan / Absperrmaßnahmen
- Veranstalterhaftpflichtversicherung
Gebühren
25 € bis 200 € je nach Dauer der Veranstaltung
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und WahlenFrau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-10
(09729) 9111-410
Formulare
- Antrag Veranstaltung auf Gemeindestraßen
- Bestätigung Feuerwehr Absperrung Brauchtumsveranstaltung
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft Veranstalterhaftpflichtversicherung
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