Veranstaltungen auf Gemeindestraßen


Allgemeine Informationen

Für die Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
(Gemeindestraßen /-wege /-plätze) ist eine Erlaubnis bei der zuständigen Gemeinde einzuholen. 

 

Der Antrag auf eine Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 Abs. 2 StVO ist rechtzeitig – mindestens 14 Tage – vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.


 


Notwendige Unterlagen


Gebühren

25 € bis 200 € je nach Dauer der Veranstaltung


Ansprechpartner

Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen

 

Frau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-10
Telefax (09729) 9111-410


Formulare

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