Haltung von Kampfhunden / Antrag Erteilung Negativzeugnis


Allgemeine Informationen

Kampfhunde:

Wer einen Kampfhund halten will, bedarf einer Erlaubnis nach Art. 37 Landes-Straf- und 
Verordnungsgesetz (LStVG).  

 

Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind:  

 

Kampfhunde sind eindeutig, i.d.R. durch einen Mikrochip zu kennzeichnen. Für einen Kampfhund fällt des Weiteren eine erhöhte Hundesteuer (500,00 € jährlich gem. Hundesteuersatzung der Gemeinde Grettstadt) an oder Besitz insbesondere für Nachbarn von der Tierhaltung ausgehen kann. 

 

Antrag Negativzeugnis für Kategorie 2-Hunde:

 

Die in § 1 Abs. 2 KampfhundeVO genannten Kategorie 2-Hunde können ohne Erlaubnis gehalten werden, wenn ein Gutachten eines Sachverständigen für das Hundewesen vorgelegt wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. 
Der Hundehalter muss mit dem Gutachten ein sog. Negativzeugnis bei der Gemeinde Grettstadt beantragen (Antrag s.h. unten).

 

Bei Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 wird, auf Antrag, bis zur Überprüfbarkeit der Verhaltensweise des Hundes (i.d.R im Alter von ca. 1,5 Jahren) ein „vorläufiges“, also zeitlich befristetest „Negativzeugnis“ ausgestellt.  

 


Bearbeitungsdauer

ca. 14 Tage nach Eingang

Ansprechpartner

Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen

 

Frau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-10
Telefax (09729) 9111-410


Formulare


Merkblätter

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