Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen


Allgemeine Informationen

Im Gemeindegebiet Grettstadt sind einige Gemeindestraßen zur Befahrung für den allgemeinen Straßenverkehr mittels des Verkehrszeichens- 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art - gesperrt. 

Die Gemeinde kann, soweit ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Straße besteht, Ausnahmegenehmigungen zum Befahren einer gesperrten Straße erlassen. 

 

Die Antragsstellung erfolgt formlos mittels E-Mail oder per Post. Die Antragsstellung ist zu Begründen und ggf. Unterlagen zum Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. Fischereischein) beizufügen. 


Rechtsgrundlagen


Bearbeitungsdauer

ca. 14 Tage nach Eingang

Gebühren


Ansprechpartner

Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen

 

Frau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-10
Telefax (09729) 9111-410