Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026
Bekanntmachung
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Schweinfurt hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.
Nach §12 (2) der bayerischen Gutachterausschussverordnung sind die Bodenrichtwerte ab dem 30. Juni des Jahres für einen Monat lang in der Gemeinde veröffentlicht und ausgelegt.
Die Bodenrichtwertkarten der einzelnen Ortsteile der Gemeinde Grettstadt und Bodenrichtwertliste liegen in der Gemeinde Grettstadt in der Geschäftsleitung aus und können in diesem Zeitraum eingesehen werden.
Ebenfalls besteht auch die Möglichkeit bei berechtigtem Interesse auch außerhalb des Auslegungszeitraumes von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Die Bodenrichtwertkarte ist demnächst für alle über das Geoportal Bayern (http://www.Bodenrichtwerte.Bayern.de) bzw. die Homepage des Landkreises Haßberge abrufbar.
Nähere Erläuterungen zur Anwendung der Richtwertkarte und des Online-Auskunftsportals entnehmen Sie bitte der Bodenrichtwertliste.
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