Auslegung 10. Änderung FNP und BPL "Pflegewohnanlage - Seniorengerechtes Wohnen"

Auslegung 10. Änderung FNP und BPL "Pflegewohnanlage - Seniorengerechtes Wohnen" vom 06.02.2017 bis einschließlich 10.03.2017

 

http://grettstadt.verwaltungsportal.eu/seite/306577/bauleitplanung.html

 

Bekanntmachung FNP

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Unterrichtung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Ziel der Planung / Inhalt des Bebauungsplanes:

Ziel der Planung ist die Anpassung des Änderungsbereiches an den parallel dazu aufzustellenden Bebauungsplan „Pflegewohnanlage - Seniorengerechtes Wohnen“ und der damit verbundenen Aktualisierung der Ausweisung von „Sonderflächen“ (S).

Verfahren:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat am 12,10.2016 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss wurde am 21.10.2016 ortüblich bekannt gemacht.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat am 18.01.2017 den Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.01.2017 gebilligt.

Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf und die dazugehörige Begründung liegen zusammen mit dem Umweltbericht auf Dauer von viereinhalb Wochen, und zwar in der Zeit vom 06.02.2017 bis einschließlich 10.03.2017 zur öffentlichen Beteiligung aus. Die Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Grettstadt, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt, Zimmer Nr. 6, eingesehen werden.

Im Rahmen der Auslegung liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

- Umweltbericht für die Änderung der Flächenausweisung in eine Sonderfläche mit detaillierten Aussagen zu den Auswirkungen durch Versiegelung auf die Schutzgüter Geologie und Boden, Grundwasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Mensch einschließlich Erholungseignung sowie das Landschaftsbild. Zudem werden die Lärmimmissionen durch Verkehr- und Gewerbelärm beurteilt. Darüber hinaus wird eine Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung gegeben.  

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben oder schriftlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Unterrichtung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Grettstadt, den 24.01.2017

Gemeinde Grettstadt

Ewald Vögler, 1. Bürgermeister

 

 

Bekanntmachung B-Plan

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Unterrichtung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Pflegewohnanlage - Seniorengerechtes Wohnen“ mit integrierter Grünordnung

Ziel der Planung / Inhalt des Bebauungsplanes:

Ziel der Planung ist die Errichtung einer Pflegewohnanlage für Senioren im Ortsgebiet (Altort) von Grettstadt, um den notwendigen Bedarf zu decken.

Entsprechend der geplanten Flächennutzugsplanänderung (Parallelverfahren) sowie der vorgesehenen Nutzung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Sondergebiet (SO) nach § 11 BauNVO festgesetzt.

Verfahren:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat am 12.10.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Beschluss wurde am 21.10.2016 ortüblich bekannt gemacht.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat am 18.01.2017 den Entwurf des Bebauungsplans „Pflegewohnanlage Grettstadt“ mit Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht i.d.F. vom 18.01.2017gebilligt.

Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung liegen zusammen mit der Begründung zum Grünordnungsplan und dem Umweltbericht auf Dauer von viereinhalb Wochen, und zwar in der Zeit vom 06.02.2017 bis einschließlich 10.03.2017 zur öffentlichen Beteiligung aus. Die Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Grettstadt, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt, Zimmer Nr. 6, eingesehen werden.

Im Rahmen der Auslegung liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Grünordnungsplan mit Begründung, mit Ausweisung von Pflanzgeboten auf privaten Flächen und Ausweisung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen sowie Ermittlung von Eingriffsumfang und Ausgleichsbedarf

 

  • Bestandsplan

 

  • Umweltbericht mit detaillierten Aussagen zu den Auswirkungen durch Versiegelung auf die Schutzgüter Geologie und Boden, Grundwasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Mensch einschließlich Erholungseignung sowie das Landschaftsbild. Zudem werden die Lärmimmissionen durch Verkehrs- und Gewerbelärm beurteilt. Darüber hinaus wird eine Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung gegeben sowie eine Aussage zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich getroffen.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben oder schriftlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Unterrichtung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Grettstadt, den 24.01.2017

Gemeinde Grettstadt

Ewald Vögler, 1. Bürgermeister

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Grettstadt
Mi, 08. Februar 2017

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