Aktuelle Bauleitplanung

Bauleitplanung:

 

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

1.

Bebauungsplan "Seniorenwohnanlage" mit

2. Änderung des Bebauungsplans "Südöstliches Ortsgebiet" Gemarkung Grettstadt

 

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erneute Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

2.

2. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenäcker II“, Gemarkung Dürrfeld

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erneute Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Einsichtnahme im Internet:

Die relevanten Planunterlagen mit Begründung sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Gemeinde Grettstadt eingestellt und können unter der Adresse www.grettstadt.de wie folgt eingesehen und abgerufen werden:

 

Wählen Sie bitte den Menüpunkt „Bauwesen“ hier den Unterpunkt „Bauleitplanung“ oder den Menüpunkt „Aktuelles“ hier bitte in der Information den angegebenen Link aufrufen.

 

Alternativ kann folgender Link direkt aufgerufen werden: https://www.grettstadt.de/seite/306577/bauleitplanung.html

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bebauungsplan "Seniorenwohnanlage" mit

2. Änderung des Bebauungsplans "Südöstliches Ortsgebiet" Gemarkung Grettstadt

 

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erneute Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in der Sitzung am 02.08.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans „Südöstliches Ortsgebiet“ Gemarkung Grettstadt, beschlossen. Dies wurde am 25.08.2017 ortsüblich bekanntgemacht.

Ziel der Aufstellung ist die Errichtung einer Seniorenwohnanlage. Damit reagiert die Gemeinde Grettstadt auf die bestehende Nachfrage nach Wohnraum für ältere und hilfsbedürftige Menschen.

Entsprechend der vorgesehenen Nutzung und einem geplanten Bebauungskonzept soll das Gebiet des Bebauungsplanes als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA), nach § 4 BauNVO festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).

Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend, so dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird. Des Weiteren wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen. § 4 c ist nicht anzuwenden.

In der Gemeinderatssitzung am 08.11.2017 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes (i.d.F. vom 08.11.2017) gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Dieser Entwurf wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.11.2017 bis 05.01.2018 öffentlich ausgelegt.

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf des Bebauungsplans  in der Fassung vom 08.11.2017 an die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden verschickt und um eine Stellungnahme bis zum 05.01.2018 gebeten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB behandelt und abgewogen.

 

Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen und Ergänzungen der Festsetzungen, Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen Darstellungen sowie der Begründung. Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans „Südöstliches Ortsgebiet“ Gemarkung Grettstadt erneut auszulegen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans „Südöstliches Ortsgebiet“ Gemarkung Grettstadt mit integrierter Grünordnung und die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Begründung zum Grünordnungsplan, jeweils in der Fassung vom 28.02.2018, einschließlich der schalltechnischen Untersuchung und dem geotechnischen Bericht liegen nunmehr gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit

 

vom 19. März 2018 bis einschließlich 17. April 2018

 

erneut zur öffentlichen Beteiligung aus.  

 

Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Grettstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Grettstadt, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt, Zimmer Nr. 6, eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern sowie Anregungen vorbringen.

 

Einsichtnahme im Internet:

Die relevanten Planunterlagen mit Begründung sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Gemeinde Grettstadt eingestellt und können unter der Adresse www.grettstadt.de wie folgt eingesehen und abgerufen werden:

Wählen Sie bitte den Menüpunkt „Bauwesen“ hier den Unterpunkt „Bauleitplanung“ oder den Menüpunkt „Aktuelles“ hier bitte in der Information den angegebenen Link aufrufen.

Alternativ kann folgender Link direkt aufgerufen werden:   https://www.grettstadt.de/seite/306577/bauleitplanung.html

Grettstadt, der 01.03.2018

Ewald Vögler

1. Bürgermeister

 

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2. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenäcker II“, Gemarkung Dürrfeld

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erneute Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in der Sitzung am 27.09.2017 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenäcker II“ (Gemarkung Dürrfeld) beschlossen. Dies wurde am 20.10.2017 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Planungsziele der 2. Änderung sind:      

a)         Bereitstellung von Wohnbauland zur Deckung der Nachfrage des örtlichen Bedarfs

b)         Änderung der Nutzung der Flurstücknummer 339/1 von öffentlicher Grünfläche (Zweckbestimmung Spielplatz) zu WA (Allgemeines Wohngebiet)

c)         Optimierung der verbindlichen textlichen Festsetzungen.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt.

Gemäß § 13 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird. Des Weiteren wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen. § 4 c ist nicht anzuwenden.

In der Gemeinderatssitzung am 08.11.2017 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes (i.d.F. vom 08.11.2017) gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Dieser Entwurf wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.11.2017 bis 05.01.2018 öffentlich ausgelegt.

Aus der Bevölkerung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Ziegelhüttenäcker II“ in der Fassung vom 08.11.2017 an die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden verschickt und um eine Stellungnahme bis zum 05.01.2018 gebeten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in seiner Sitzung am 14.02.2018 die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB behandelt und abgewogen.

 

Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen und Ergänzungen der Festsetzungen, Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen Darstellungen sowie der Begründung. Es wurde beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Ziegelhüttenäcker II“ erneut auszulegen.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 14.02.2018, liegen nunmehr gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit

 

vom 19. März 2018 bis einschließlich 06. April 2018

 

erneut zur öffentlichen Beteiligung aus.  

 

Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Grettstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Grettstadt, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt, Zimmer Nr. 6, eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern sowie Anregungen vorbringen.

 

Einsichtnahme im Internet:

Die relevanten Planunterlagen mit Begründung sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Gemeinde Grettstadt eingestellt und können unter der Adresse www.grettstadt.de wie folgt eingesehen und abgerufen werden:

Wählen Sie bitte den Menüpunkt „Bauwesen“ hier den Unterpunkt „Bauleitplanung“ oder den Menüpunkt „Aktuelles“ hier bitte in der Information den angegebenen Link aufrufen.

Alternativ kann folgender Link direkt aufgerufen werden:   https://www.grettstadt.de/seite/306577/bauleitplanung.html

 

Grettstadt, der 01.03.2018

Ewald Vögler

1. Bürgermeister

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Grettstadt
Fr, 16. März 2018

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