Informationen zu Oster- und Johannisfeuern

Mit Beginn der warmen Jahreszeit werden wieder vermehrt private und gesellschaftliche Ereignisse und Feiern im Freien durchgeführt. Dabei ist es zum Teil Brauch, Feuer wie „Osterfeuer“, „Johannisfeuer“, „Sonnwendfeuer“ anzuzünden. Auch werden Lagerfeuer als Freigrill, Lichtquelle im Dunkeln oder zum Ambiente einer privaten Feier unterhalten.

 

Leider ist es trotz vieler Aufklärungsinitiativen noch verbreitet, dass bereits geraume Zeit vor der Veranstaltung an der geplanten Feuerstätte brennbare Abfälle, wie Möbelteile, Kisten, Abbruchholz, sonstiger Sperrmüll, Kartonagen und Papier von der Ortsbevölkerung angeliefert werden, sodass dann massive Müllhalden als Festfeuer angezündet werden.

 

Unberührt von den sonstigen geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu Genehmigung und Betrieb von Feuerstätten weist das des Landratsamt Schweinfurt – Umweltamt – darauf hin, dass die Verbrennung von Abfall im Rahmen des Feuerbetriebs verboten ist. Es werden Kontrollen durchgeführt! Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Grettstadt
Mi, 28. März 2018

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