Aktuelle Information zu Bestattungen auf den gemeindlichen Friedhöfen
Aktualisierte Information zu Bestattungen
aufgrund der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(BayMBt. 2020 Nr. 240, BayRS 2126-1-8-G)
- Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen.
- Ein Mindestabstand von 1,5 m ist zu wahren.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
- Türen (Eingangstüren, Leichenhaus) müssen während der Bestattung offen bleiben.
- Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind möglichst nur von einer Person durchzuführen; bei einer Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person ist eine Desinfektion durchzuführen.
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