Aktuelle Information zu Bestattungen auf den gemeindlichen Friedhöfen

Aktualisierte Information zu Bestattungen

aufgrund der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 (BayMBt. 2020 Nr. 240, BayRS 2126-1-8-G)

 

 

  • Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen.

 

  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist zu wahren.

 

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

 

  • Türen (Eingangstüren, Leichenhaus) müssen während der Bestattung offen bleiben.

 

  • Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind möglichst nur von einer Person durchzuführen; bei einer Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person ist eine Desinfektion durchzuführen.                          

                                            

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Grettstadt
Fr, 15. Mai 2020

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