Hygieneschutzkonzept für die gemeindlichen Friedhöfe
Auch wenn inzwischen die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 in Kraft getreten ist, gilt auf unseren gemeindlichen Friedhöfen das Hygieneschutzkonzept vom 27.09.2021, welches bereits nach der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgearbeitet wurde.
Unser aller Ziel ist es, unsere eigene Gesundheit sowie die unserer Mitmenschen zu schützen.
Wir bitten um einen verantwortungsbewussten, achtsamen und rücksichtsvollen Umgang miteinander.
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