Grundsteuerreform in Bayern

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.

Die Eigentümer müssen vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

 

Ausführliche Informationen und Erklärvideos findet man unter www.grundsteuer.bayern.de.

 

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