Grundsteuerreform in Bayern
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.
Die Eigentümer müssen vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Ausführliche Informationen und Erklärvideos findet man unter www.grundsteuer.bayern.de.
Weitere Informationen
Links
Mehr über
Weitere Meldungen
Ostergrußwort 1. Bürgermeister, Jens Machnow
Frohe Ostern!
4. Sitzung des Gemeinderates
Fr, 22. März 2024
Am Mittwoch, den 27.03.2024 um 19:00 Uhr, findet die Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des ...