Diebstahl von Verkehrszeichen - kein Kavaliersdelikt
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Diebstahl von Verkehrszeichen und erheblicher Eingriff in den Straßenverkehr
Am 21.05.2024 wurde erneut ein Diebstahl von Verkehrszeichen in der Gemarkung Obereuerheim festgestellt. Die unbekannten Täter entwendeten zwei aufgestellte angebrachte Verkehrsschilder (Verbot für Fahrzeuge, sowie zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h). Die Schilder waren an der landwirtschaftlichen Straße Seelein aufgestellt und die Tat ereignete sich im Zeitraum von 17.05.2024 – 20.05.2024.
Wer kann Angaben zu dem oder den Täter(n) machen? - Wer hat verdächtige Feststellungen zu Personen oder Fahrzeugen in den jeweiligen Nächten gemacht? Für sachdienliche Hinweise, die zur Überführung des oder der Täter führen, wird von der Gemeinde Grettstadt eine Belohnung von 100 € ausgelobt.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Bianca Schmitt
Ordnungsamt
Hauptstraße 1
97508Grettstadt
Das Entwenden und Umsetzen von Straßenverkehrsschildern ist nicht nur ein Diebstahl, sondern stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar (§315b StGB). Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
gez. Gemeindeverwaltung
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