Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Landkreis Schweinfurt

Lockdown Light: Persönliche Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum beschränken

Mit dem Inkrafttreten der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten in Bayern bis zum 30. November verschärfte Corona-Maßnahmen.

 

Landkreis Schweinfurt. Seit dem 2. November 2020 ist die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) in Kraft. Diese regelt die gültigen Corona-Maßnahmen, die im Zuge des sogenannten Lockdown Light dazu beitragen sollen, das aktuelle Infektionsgeschehen einzudämmen. Damit werden die Regelungen der bisher gültigen Corona-Ampel außer Kraft gesetzt.

 

Zusätzlich hat das Landratsamt Schweinfurt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die weiterhin ortsspezifische Corona-Maßnahmen regelt, wie etwa die Maskenpflicht in der Stadt Gerolzhofen für den Marktplatz sowie – soweit sie unmittelbar die Stadtpfarrkirche (sogenannter Steigerwald-Dom) umschließen – die Marktstraße sowie die Kirchgasse und in der Marktgemeinde Werneck für den Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hahnenhof und Würzburger Straße (gültig täglich, auch sonntags und feiertags, in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr).

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Aufgrund der 8. BayIfSMV gelten im Wesentlichen für alle Bürgerinnen und Bürger folgende Regelungen:

 

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