Bauantrag

Der Bauantrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beruteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Welche Bauvorlagen im einzelnen erforderlich sind, ist in der Bauvorlagenverordnung geregelt und können beim Landratsamt Schweinfurt erfragt werden. Die Bauvorlagen und der Bauantrag müssen von einem nach Art. 68 BayBO bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und vom Bauherrn oder seinem Vertreter unterschrieben sein. Weiterhin müssen die Pläne allen angrenzenden Nachbarn vorgelegt werden, die im Falle der Zustimmung ebenfalls auf den Plänen unterschreiben müssen.

Der Bauantrag selbst kann in unserem Formular-Center herunter geladen werden.