Bauleitplanung
1. Bebauungspläne
Die Bebauungspläne der Gemeinde Grettstadt finden sie auf der Homepage des Landratsamtes Schweinfurt als zentrale Plattform.
Link: Bebauungspläne Gemeinde Grettstadt
2. Bauleitplanung und Verfahren der Gemeinde Grettstadt;
Bebauungspläne (öffentliche Bekanntmachungen)
2.1 Aktuelle Bauleitverfahren
Die einzelnen Reiter können mit den Pfeilen erweitert werden, um die jeweiligen weiteren Informationen zu den Oberpunkten anzuzeigen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Grettstadt“ -
1. Änderung und Erweiterung sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grettstadt,
erneute Auslegung
Bebauungsplan "Kindertagesstätte Obereuerheim" mit 3. Änderung des Bebauungsplanes
"Am Gänswasen"
10. Änderung Flächennutzungsplan Bereich
"Kindertagesstätte Obereuerheim"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Grettstadt“ -
1. Änderung und Erweiterung und die 11. Änderung des Flächennutzungsplans
Bekanntmachung der Beteiligung
Bebauungsplan „Sandweg II“ mit integriertem Grünordnungsplan
der Gemeinde Grettstadt - Gemarkung Obereuerheim;
Berichtigung des Flächennutzungsplanes (FNP);
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses mit Berichtigung des FNP
Berichtigung des Flächennutzungsplanes
........................................................................................................................................................................
Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Sandweg II“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Grettstadt
Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Grettstadt" -1. Änderung und Erweiterung mit integriertem Grünordnungsplan sowie der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grettstadt
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Sandweg II“ der Gemeinde Grettstadt mit integriertem Grünordnungsplan
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Alte Grettstadter Straße II“ Gemarkung Dürrfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Sandweg II“ Gemarkung Obereuerheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Grettstadt“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Grettstadt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Überschrift
2.1 Abgeschlossene Verfahren
- Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage“ mit
2. Änderung des Bebauungsplans "Südöstliches Ortsgebiet" Gemeinde Grettstadt
- 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenäcker II“, Gemarkung Dürrfeld
- Bebauungsplan "Innerer Wiesenflecken
- Bebauungsplanentwurf "Pflegewohnanlage - Seniorengerechtes Wohnen"
- 10. Änderung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans "Südöstliches Ortsgebiet" Gemarkung Grettstadt Gemeinde Grettstadt
Bebauungsplan, Seniorenwohnanlage mit 2. Änderung Südöstliches Ortsgebiet, Grettstadt; 25.04.2018
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans "Seniorenwohnanlage" mit
2. Änderung des Bebauungsplans "Südöstliches Ortsgebiet" Gemarkung Grettstadt
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat mit Beschluss vom 25.04.2018 den Bebauungsplan "Seniorenwohnanlage" mit 2. Änderung des Bebauungsplans "Südöstliches Ortsgebiet" Gemarkung Grettstadt, in der Fassung vom 25.04.2018 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Schweinfurt war nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wird.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Begründung zum Grünordnungsplan, jeweils in der Fassung vom 25.04.2018, einschließlich der schalltechnischen Untersuchung und dem geotechnischen Bericht und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung welche im Bebauungsplan berücksichtigt wurden, bei der Gemeinde Grettstadt (Rathaus, Hauptstraße 1, Zimmer 9, 97456 Grettstadt) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Begründung zum Grünordnungsplan, jeweils in der Fassung vom 25.04.2018, einschließlich der schalltechnischen Untersuchung und dem geotechnischen Bericht ist im Internet auf unserer Homepage eingestellt und einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Grettstadt wird gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplans "Seniorenwohnanlage" mit 2. Änderung des Bebauungsplans "Südöstliches Ortsgebiet" Gemarkung Grettstadt im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan kann dann im Rathaus der Gemeinde Grettstadt während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Grettstadt, den 27.04.2018
Ewald Vögler
1. Bürgermeister
_________________________________________________________________________________________________________________
2. Auslegung (erldedigt)
Bebauungsplan, Seniorenwohnanlage mit 2. Änderung Südöstliches Ortsgebiet; Grettstadt; 28.02.2018
Begründung zum Bebauungsplan, Seniorenwohnanlage mit 2. Änderung Südöstliches Ortsgebiet; Grettstadt; 28.02.2018
Schallgutachten, Seniorenwohnanlage mit 2. Änderung Südöstliches Ortsgebiet; Grettstadt; 28.02.2018
Veröffentlichung Rundschau vom 09.03.2018
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erneute Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in der Sitzung am 02.08.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans „Südöstliches Ortsgebiet“ Gemarkung Grettstadt, beschlossen. Dies wurde am 25.08.2017 ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel der Aufstellung ist die Errichtung einer Seniorenwohnanlage. Damit reagiert die Gemeinde Grettstadt auf die bestehende Nachfrage nach Wohnraum für ältere und hilfsbedürftige Menschen.
Entsprechend der vorgesehenen Nutzung und einem geplanten Bebauungskonzept soll das Gebiet des Bebauungsplanes als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA), nach § 4 BauNVO festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).
Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend, so dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird. Des Weiteren wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen. § 4 c ist nicht anzuwenden.
In der Gemeinderatssitzung am 08.11.2017 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes (i.d.F. vom 08.11.2017) gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Dieser Entwurf wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.11.2017 bis 05.01.2018 öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.11.2017 an die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden verschickt und um eine Stellungnahme bis zum 05.01.2018 gebeten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB behandelt und abgewogen.
Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen und Ergänzungen der Festsetzungen, Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen Darstellungen sowie der Begründung. Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans „Südöstliches Ortsgebiet“ Gemarkung Grettstadt erneut auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans „Südöstliches Ortsgebiet“ Gemarkung Grettstadt mit integrierter Grünordnung und die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Begründung zum Grünordnungsplan, jeweils in der Fassung vom 28.02.2018, einschließlich der schalltechnischen Untersuchung und dem geotechnischen Bericht liegen nunmehr gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit
vom 19. März 2018 bis einschließlich 17. April 2018
erneut zur öffentlichen Beteiligung aus.
Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Grettstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Grettstadt, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt, Zimmer Nr. 6, eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern sowie Anregungen vorbringen.
Einsichtnahme im Internet:
Die relevanten Planunterlagen mit Begründung sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Gemeinde Grettstadt eingestellt und können unter der Adresse www.grettstadt.de wie folgt eingesehen und abgerufen werden:
Wählen Sie bitte den Menüpunkt „Bauwesen“ hier den Unterpunkt „Bauleitplanung“ oder den Menüpunkt „Aktuelles“ hier bitte in der Information den angegebenen Link aufrufen.
Alternativ kann folgender Link direkt aufgerufen werden: https://www.grettstadt.de/seite/306577/bauleitplanung.html
Grettstadt, der 01.03.2018
Ewald Vögler
1. Bürgermeister
_________________________________________________________________________________________________
1. Auslegung
Bebauungsplan Seniorenwohnanlage; Grettstadt; 08.11.2017
Begründung zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage; Grettstadt; 08.11.2017
Begründung zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage; Grettstadt; 08.11.2017; GOP
Schallgutachten zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage; Grettstadt; 08.11.2017
Veröffentlichung Rundschau 17.11.2017
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage“, Gemeinde Grettstadt
Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in der Sitzung am 02.08.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenwohnheim“ beschlossen. Dies wurde am 25.08.2017 ortsüblich bekanntgemacht. Nun hat der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt am 08.11.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes behandelt und in der Fassung vom 08.11.2017 gebilligt.
Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Das Plangebiet liegt am Südöstlichen Ortsrand von Grettstadt. Ziel der Aufstellung ist die Errichtung einer Seniorenwohnanlage. Damit reagiert die Gemeinde Grettstadt auf die bestehende Nachfrage nach Wohnraum für ältere und hilfsbedürftige Menschen.
Entsprechend der angestrebten Nutzung und einem geplanten Bebauungskonzept soll das Gebiet des Bebauungsplanes als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA), nach § 4 BauNVO festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich umfasst dabei ganz oder teilweise die Grundstücke Fl.Nr. 362, 363, 364 (T), 356 (teilweise) und 447 (teilweise). Er grenzt im Westen an die bestehende Wohnbebauung des südöstlichen Ortsrandes (Fl.Nr. 448 und 451) und wird im Norden durch die Kreisstraße SW28 (Fl.Nr. 310) sowie im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Flächen (Fl.Nr. 361 und 496) begrenzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Dabei ist gem. § 13b BauGB darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung und die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Begründung zum Grünordnungsplan, jeweils in der Fassung vom 08.11.2017, liegen nunmehr in der Zeit
vom 27. November 2017 bis einschließlich 05. Januar 2018
zur öffentlichen Beteiligung aus.
Die Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Grettstadt, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt, Zimmer Nr. 6, eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern sowie Anregungen vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Grettstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einsichtnahme im Internet:
Die relevanten Planunterlagen mit Begründung sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Gemeinde Grettstadt eingestellt und können unter der Adresse www.grettstadt.de wie folgt eingesehen und abgerufen werden:
Wählen Sie bitte den Menüpunkt „Bauwesen“ hier den Unterpunkt „Bauleitplanung“ oder den Menüpunkt „Aktuelles“ hier bitte in der Information den angegebenen Link aufrufen.
Alternativ kann folgender Link direkt aufgerufen werden: https://www.grettstadt.de/seite/306577/bauleitplanung.html
Grettstadt, der 09.11.2017
Ewald Vögler
1. Bürgermeister
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2. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenäcker II“, Gemarkung Dürrfeld
Bebauungsplan, Ziegelhüttenäcker II; Dürrfeld; 25.04.2018
Bebauungsplan, Ziegelhüttenäcker II; Dürrfeld; Begründung; 25.04.2018
Bebauungsplan, Ziegelhüttenäcker II; Dürrfeld; Satzung und Verfahrenshinweise; 25.04.2018
Bebauungsplan, Ziegelhüttenäcker II; Dürrfeld; 25.04.2018; Veröffentlichung Rundschau 04.05.20188
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der 2. Änderung für den Bebauungsplan „Ziegelhüttenäcker II“ der Gemeinde Grettstadt für den Gemeindeteil Dürrfeld
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat mit Beschluss vom 25.04.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenäcker II“ in der Fassung vom 25.04.2018 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung welche im Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Grettstadt (Rathaus, Hauptstraße 1, Zimmer 9, 97456 Grettstadt) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung, in der Fassung vom 25.04.2018, ist im Internet auf unserer Homepage eingestellt und einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Grettstadt, den 27.04.2018
Ewald Vögler
1. Bürgermeister
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2. Auslegung (erledigt)
Bebauungsplan Ziegelhüttenäcker II; Dürrfeld; 2 Änderung; 14.02.2018
Bebauungsplan Ziegelhüttenäcker II; Dürrfeld; 2 Änderung; Begründung; 14.02.2018
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erneute Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in der Sitzung am 27.09.2017 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenäcker II“ (Gemarkung Dürrfeld) beschlossen. Dies wurde am 20.10.2017 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Planungsziele der 2. Änderung sind:
a) Bereitstellung von Wohnbauland zur Deckung der Nachfrage des örtlichen Bedarfs
b) Änderung der Nutzung der Flurstücknummer 339/1 von öffentlicher Grünfläche (Zweckbestimmung Spielplatz) zu WA (Allgemeines Wohngebiet)
c) Optimierung der verbindlichen textlichen Festsetzungen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt.
Gemäß § 13 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird. Des Weiteren wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen. § 4 c ist nicht anzuwenden.
In der Gemeinderatssitzung am 08.11.2017 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes (i.d.F. vom 08.11.2017) gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Dieser Entwurf wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.11.2017 bis 05.01.2018 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Ziegelhüttenäcker II“ in der Fassung vom 08.11.2017 an die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden verschickt und um eine Stellungnahme bis zum 05.01.2018 gebeten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in seiner Sitzung am 14.02.2018 die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB behandelt und abgewogen.
Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen und Ergänzungen der Festsetzungen, Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen Darstellungen sowie der Begründung. Es wurde beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Ziegelhüttenäcker II“ erneut auszulegen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 14.02.2018, liegen nunmehr gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit
vom 19. März 2018 bis einschließlich 06. April 2018
erneut zur öffentlichen Beteiligung aus.
Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Grettstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Grettstadt, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt, Zimmer Nr. 6, eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern sowie Anregungen vorbringen.
Einsichtnahme im Internet:
Die relevanten Planunterlagen mit Begründung sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Gemeinde Grettstadt eingestellt und können unter der Adresse www.grettstadt.de wie folgt eingesehen und abgerufen werden:
Wählen Sie bitte den Menüpunkt „Bauwesen“ hier den Unterpunkt „Bauleitplanung“ oder den Menüpunkt „Aktuelles“ hier bitte in der Information den angegebenen Link aufrufen.
Alternativ kann folgender Link direkt aufgerufen werden: https://www.grettstadt.de/seite/306577/bauleitplanung.html
Grettstadt, der 01.03.2018
Ewald Vögler
1. Bürgermeister
_________________________________________________________________________________________________
1. Auslegung
Bebauungsplan Ziegelhüttenäcker II; Dürrfeld; 2. Änderung; 08.11.2017
Bebauungsplan Ziegelhüttenäcker II; Dürrfeld; 2. Änderung; Begründung; 08.11.2017
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
2. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenäcker II“, Gemarkung Dürrfeld
Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in der Sitzung am 27.09.2017 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenäcker II“ (Gemarkung Dürrfeld) beschlossen. Dies wurde am 20.10.2017 ortsüblich bekanntgemacht. Nun hat der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt am 08.11.2017 den Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung behandelt und in der Fassung vom 08.11.2017 gebilligt.
Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Das Baugebiet „Ziegelhüttenäcker II“ liegt in der Gemarkung Dürrfeld und wird nach und nach bebaut. Bereits vor längerer Zeit wurde entschieden, dass für den ursprünglich geplanten Spielplatz kein Bedarf besteht und dieser deshalb zu einem Bauplatz umfunktioniert werden soll. Um der örtlichen Nachfrage hinsichtlich der Gestaltung der Bauparzellen gerecht zu werden, ist weiterhin eine Optimierung der textlichen Festsetzungen erforderlich.
Die Planungsziele der 2. Änderung sind:
Bereitstellung von Wohnbauland zur Deckung der Nachfrage des örtlichen Bedarfs
Änderung der Nutzung der Flurstücknummer 339/1 von öffentlicher Grünfläche (Zweckbestimmung Spielplatz) zu WA (Allgemeines Wohngebiet)
Optimierung der verbindlichen textlichen Festsetzungen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt. Gemäß § 13 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 08.11.2017, liegen nunmehr in der Zeit
vom 27. November 2017 bis einschließlich 05. Januar 2018
zur öffentlichen Beteiligung aus.
Die Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Grettstadt, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt, Zimmer Nr. 6, eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern sowie Anregungen vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Grettstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einsichtnahme im Internet:
Die relevanten Planunterlagen mit Begründung sind während der Auslegungsdauer in das Internet auf der Seite der Gemeinde Grettstadt eingestellt und können unter der Adresse www.grettstadt.de wie folgt eingesehen und abgerufen werden:
Wählen Sie bitte den Menüpunkt „Bauwesen“ hier den Unterpunkt „Bauleitplanung“ oder den Menüpunkt „Aktuelles“ hier bitte in der Information den angegebenen Link aufrufen.
Alternativ kann folgender Link direkt aufgerufen werden: https://www.grettstadt.de/seite/306577/bauleitplanung.html
Grettstadt, der 09.11.2017
Ewald Vögler
1. Bürgermeister
..................................................................................................................................................................
Bebauungsplan "Innerer Wiesenflecken"
Bebauungsplan "Innerer Wiesenflecken"
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Innerer Wiesenflecken“
der Gemeinde Grettstadt für den Gemeindeteil Grettstadt
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat mit Beschluss vom 18.01.2017 den Bebauungsplan „Innerer Wiesenflecken“ in der Fassung vom 18.01.2017 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Grettstadt (Rathaus, Hauptstraße 1, Zimmer 9, 97456 Grettstadt) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Grettstadt, den 25.01.2017
Ewald Vögler
1. Bürgermeister
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Bebauungsplan "Sondergebiet Seniorenwohn- und Pflegeheim“, Gemeindeteil Grettstadt"
Bekanntmachung
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.10.2016
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterrichtung der betroffenen Öffentlichkeit zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans „Sondergebiet Seniorenwohn- und Pflegeheim“, Gemeindeteil Grettstadt, gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
1. Aufhebungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in seiner Sitzung am 13.09.2017 die Aufhebung des Aufstellungsbeschusses des Bebauungsplanes „Sondergebiet Seniorenwohn- und Pflegeheim“ im Gemeindeteil Grettstadt vom 12.10.2016 beschlossen.
2. Geltungsbereich:
Der aufzuhebende Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Nordosten sowohl durch die Staatsstraße St2272, als auch die vorhandene Bebauung sowie im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,55 ha. Die konkrete Abgrenzung des Geltungsbereichs kann dem beiliegenden Lageplan entnommen werden.
3. Ziel der Planung / Inhalt des Bebauungsplanes:
Ziel war es ein Sondergebiet „Seniorenwohn- und Pflegeheim“ nach § 11 BauNVO zu ermöglichen.
4. Grund der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses:
Die Verwirklichung Projektes wurde auf Grund von Schwierigkeiten bei der Bauleitplanung aufgegeben.
Grettstadt, der 14.09.2017
Ewald Vögler, 1. Bürgermeister
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10. Änderungs des Flächennutzungsplans
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.10.2016
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterrichtung der betroffenen Öffentlichkeit zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeindeteil Grettstadt, gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
1. Aufhebungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat in seiner Sitzung am 13.09.2017 die Aufhebung des Aufstellungsbeschusses der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 12.10.2016 beschlossen.
2. Geltungsbereich:
Der aufzuhebende Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Nordosten sowohl durch die Staatsstraße St2272, als auch die vorhandene Bebauung sowie im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,55 ha. Die konkrete Abgrenzung des Geltungsbereichs kann dem beiliegenden Lageplan entnommen werden
3. Ziel der Planung / Inhalt 10. Änderung:
Ziel war es ein Sondergebiet „Seniorenwohn- und Pflegeheim“ nach § 11 BauNVO zu ermöglichen.
4.Grund der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses:
Die Verwirklichung Projektes wurde auf Grund von Schwierigkeiten bei der Bauleitplanung aufgegeben.
Grettstadt, der 14.09.2017
Ewald Vögler, 1. Bürgermeister