Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen
Besteuert wird der Gewerbebetrieb.
Von der Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgen. Frei Berufe wie zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag.
Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. zu zahlen.
Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.
Der Hebesatz beträgt 360 v. H.
Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat
Ansprechpartner
FinanzverwaltungFrau Yvonne Hauck
Zimmer 3
Hauptstr. 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-14
(09729) 9111-414