Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird ein Kinderreisepass ausgestellt.
Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist möglich, sofern dieser noch gültig ist.
Hierfür werden die gleichen Unterlagen wie bei einer Neuausstellung benötigt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nicht alle Staaten einen Kinderreisepass als Reisedokument akzeptieren. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen!
Antragstellung:
persönlich durch den/die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten
Hinweis:
Sobald das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat, muss es persönlich unterschreiben.
Notwendige Unterlagen
- biometrisches Passbild
- Nachweis über die Identität des Kindes (Geburtsurkunde)
- unterschriebene Zustimmungserklärung beider Elternteile (Download unten möglich)
- alter Kinderausweis/Kinderreisepass
Kosten
Neuausstellung: 13,- €
Verlängerung: 6,- €
Ansprechpartner
Einwohnermelde- und Passamt und weitere Aufgaben
Frau Claudia Gruse
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt (09729) 9111-22
(09729) 9111-422
Frau Petra Steigerwald
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt (09729) 9111-17
(09729) 9111-417