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Kontakt
 

Gemeinde Grettstadt

Hauptstraße 1

97508 Grettstadt

 

Telefon 09729 9111 - 0

 09729 9111-18

E-Mail 

 

 

Öffnungszeiten der Gemeinde Grettstadt

 

Montag - Freitag:

  • 08:00 - 12:00 Uhr   

und

Donnerstag:

  • 14:00 bis 18:00 Uhr 

oder

nach telefonischer Vereinbarung!

 

Ab Montag, 21.02.2022

ist keine vorherige Terminvereinbarung

in der Gemeindeverwaltung

mehr notwendig.

Man kann einfach vorbeikommen.

 

 
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Isolierte Befreiung


Allgemeine Informationen

Die Bayerische Bauordnung legt fest, welche baulichen Anlagen ohne eine Baugenehmigung errichtet/geändert werden dürfen. Für diese Bauvorhaben muss grundsätzlich kein Genehmigungsverfahren und auch kein Freistellungsverfahren durchgeführt werden.

Aber auch wer genehmigungsfrei baut, muss alle für das Bauvorhaben geltenden Vorschriften einhalten. Sofern ein genehmigungsfreies Bauvorhaben nicht allen einzuhaltenden Vorschriften entspricht, kann eine isolierte Ausnahme oder Befreiung in Betracht kommen.

 

Welche baulichen Anlagen ohne eine Baugenehmigung errichtet und/oder in ihrer Nutzung oder allgemein geändert werden dürfen, ist in Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung (Bay.BO) festgelegt. Für diese Bauvorhaben muss grundsätzlich kein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren und auch kein Freistellungsverfahren durchgeführt werden.

 

Die Baugenehmigungsfreiheit entbindet aber nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an die baulichen Anlagen gestellt werden (Art. 55 Abs. 2 BayBO).

Wer genehmigungsfrei baut, ist selbst dafür verantwortlich, dass alle für das Bauvorhaben geltenden Vorschriften, z.B. die gesetzlichen Abstandsflächen, die anerkannten Regeln der Technik, die Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder einer örtlichen Bauvorschrift, eingehalten werden.


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung oder Befreiung
  • Lageplan (Maßstab 1:1000), nicht älter als sechs Monate 
  • Bauvorlagen (Pläne, Schnitte), die zur Beurteilung der zu entscheidenden Befreiung bzw. Abweichung erforderlich sind mit Nachbarunterschriften

Bearbeitungsdauer

ca. 14 Tage nach Eingang

Kosten

50,00 Euro je Befreiungstatbestand, max. 150,00 Euro


Ansprechpartner

Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen

 

Herr Fabian Saalmüller
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
Telefon (09729) 9111-10
Telefax (09729) 9111-410
E-Mail


Formulare

  • Download Antrag isolierte Befreiung
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