Nutzungsaufnahme
Allgemeine Informationen
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme hat eine Nutzungsanzeige / Fertigstellungsanzeige beim Landratsamt Schweinfurt und bei der Gemeinde Grettstadt zu erfolgen.
Die Anzeige bei der Gemeinde Grettstadt hat hinsichtlich der Festsetzung der Herstellungsbeiträge für den Kanal zu erfolgen (s.h. Merkblatt Herstellungsbeiträge).
Rechtsgrundlagen
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 21.09.2012 incl. 7. Änderung
- Entwässerungssatzung (EWS) vom 21.09.2012
- Verbesserungsbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung vom 21.09.2012
- Verbesserungsbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung vom 28.01.2021
Notwendige Unterlagen
- Nutzungsanzeige Landratsamt
- Fertigstellungsanzeige Gemeinde
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt, EDV und Wahlen
Herr Fabian Saalmüller
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt (09729) 9111-10
(09729) 9111-410