Bebauungsplan
Der Bebauungsplan "Innerer Wiesenflecken" ist in Kraft getreten.
http://grettstadt.verwaltungsportal.eu/seite/306577/bauleitplanung.html
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Innerer Wiesenflecken“
der Gemeinde Grettstadt für den Gemeindeteil Grettstadt
Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt hat mit Beschluss vom 18.01.2017 den Bebauungsplan „Innerer Wiesenflecken“ in der Fassung vom 18.01.2017 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Grettstadt (Rathaus, Hauptstraße 1, Zimmer 9, 97456 Grettstadt) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Grettstadt, den 25.01.2017
Ewald Vögler
1. Bürgermeister
S a t z u n g
der Gemeinde Grettstadt, Landkreis Schweinfurt
über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Innerer Wiesenflecken“
für den Gemeindeteil Grettstadt
Die Gemeinde Grettstadt erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i.V.m.
§ 10 Baugesetzbuch folgende
S a t z u n g
der Gemeinde Grettstadt, Landkreis Schweinfurt
über
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Innerer Wiesenflecken“
für den Gemeindeteil Grettstadt
Die Gemeinde Grettstadt erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i.V.m. § 10 Baugesetzbuch folgende
S a t z u n g
über
den Bebauungsplan „Innerer Wiesenflecken“ für den Gemeindeteil Grettstadt.
§ 1
Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „Innerer Wiesenflecken“ im Gemeindeteil Grettstadt ist der am 18.01.2017 als Satzung beschlossene Bebauungsplan in der Fassung vom 18.01.2017 maßgebend.
§ 2
Die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textteil vom 18.01.2017 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) durch die Gemeinde Grettstadt vom 18.01.2017 in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Begründung einschließlich der Anlagen „Schalltechnische Untersuchung und der Begründung zum Grünordnungsplan“ wird im Rathaus in Grettstadt während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gemeinde Grettstadt
Grettstadt, 24.01.2017
Ewald Vögler, 1. Bürgermeister
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