Waffenangelegenheiten
Der Besitz von Waffen und Munition ist im Allgemeinen erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Schweinfurt, Ordnungsamt. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den mit diesem Themenkreis zusammenhängenden Fragen.
Maßnahmen und
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Der Besitz von Waffen und Munition ist im Allgemeinen erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Schweinfurt, Ordnungsamt. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den mit diesem Themenkreis zusammenhängenden Fragen.