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Gemeinde Grettstadt
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Kontakt
 

Gemeinde Grettstadt

Hauptstraße 1

97508 Grettstadt

 

Telefon 09729 9111 - 0

 09729 9111-18

E-Mail 

 

Digitales Amt

Öffnungszeiten der Gemeinde Grettstadt

 

Montag - Freitag:

  • 08:00 - 12:00 Uhr   

und

Donnerstag:

  • 14:00  - 18:00 Uhr 

oder

nach telefonischer Vereinbarung!

 

 

 

 
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    DE21 7906 9165 0001 7106 21

    BIC: GENODEF1MLV

     

    Sparkasse Schweinfurt-Haßberge

    DE70 7935 0101 0570 0501 87

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  2. Umzug Hinweise
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Umzug Hinweise

Für den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber geben soll, an welche Behördengänge und sonstige organisatorischen Dinge Sie denken sollten.

 

An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Grettstadt umziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung ummelden. Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Grettstadt ziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung anmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland künftig keinen Wohnsitz mehr haben. Ansonsten informiert die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde in der Sie zugezogen sind die Gemeinde Grettstadt nachdem Sie sich dort angemeldet haben.

 

Umschreibung des Kraftfahrzeugs

Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug umschreiben. Für die Umschreibung, Zulassung und

Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist das Landratsamt Schweinfurt, Zulassungsstelle zuständig.

 

Strom-, Gas- und Wasserbezug

Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.

 

Abfallbeseitigung

Für die Abfallbeseitigung ist im Landkreis Schweinfurt das Landratsamt Scheinfurt, Abfallwirtschaft, zuständig. Meldungen eines Wohnungswechsels sind dort in der Regel jedoch nicht erforderlich.

 

Telefonanschluss

Können Sie telefonisch unter 0800/3301000 beantragen.

 

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Auch die notwendigen Meldungen für Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der GEZ können Sie online erledigen oder erhalten Sie bei Banken und Sparkassen.

 

Post

Damit Sie Ihre Post auch nach einem Umzug erhalten, sollten Sie einen Nachsendeantrag stellen. Hier bietet Ihnen auch die Post einen entsprechenden Online-Service an. Vergessen Sie übrigens nicht, gleich nach einem Umzug Ihren Briefkasten zu beschriften.

 

Kindergarten und Schule

Sofern Ihre Kinder einen Kindergarten besuchen, erfolgen An- und Abmeldungen direkt im Kindergarten. Auch die An- und Abmeldung schulpflichtiger Kinder erfolgt direkt im Sekretariat der jeweiligen Schulen.

 

Weitere Mitteilungen

Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Lebensgewohnheiten sind zahlreiche weitere Mitteilungen notwendig. Zu denken ist beispielsweise an Krankenkassen, Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Versicherungen, Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Vereine und Zeitungsverlage.


Links

  • Ausfüllanleitung zum Ummeldeantrag innerhalb der Gemeinde
  • Ausfüllanleitung zur Abmeldung bei der Meldebörde
  • Ausfüllanleitung zur Anmeldung bei der Meldebehörde
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