Schöffenwahl 2023
In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann, durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss, eine Auswahl erfolgen wird.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie unten als Anlage.
Die Gemeinde Grettstadt ist verpflichtet 10 Personen für die Wahl als Schöffen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 16.04.2023 schriftlich mittels des beigefügten Bewerbungsformulars an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Grettstadt, Rathaus, Hauptstr. 1, 97508 Grettstadt, Zimmer Nr. 8
Wir bitten alle interessierten Personen darum sich für das Amt als Schöffe zu bewerben.
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.