Haltung von Kampfhunden / Antrag Erteilung Negativzeugnis
Allgemeine Informationen
Kampfhunde:
Wer einen Kampfhund halten will, bedarf einer Erlaubnis nach Art. 37 Landes-Straf- und
Verordnungsgesetz (LStVG).
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind:
die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers; zum Nachweis ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses notwendig;
ein berechtigtes Interesse an der Tierhaltung,
die Unterbringung des Tieres in geeigneten Räumlichkeiten, so dass keine Gefahr für Gesundheit, Leben, Eigentum oder Besitz insbesondere für Nachbarn von der Tierhaltung ausgehen kann
Kampfhunde sind eindeutig, i.d.R. durch einen Mikrochip zu kennzeichnen. Für einen Kampfhund fällt des Weiteren eine erhöhte Hundesteuer (500,00 € jährlich gem. Hundesteuersatzung der Gemeinde Grettstadt) an oder Besitz insbesondere für Nachbarn von der Tierhaltung ausgehen kann.
Antrag Negativzeugnis für Kategorie 2-Hunde:
Die in § 1 Abs. 2 KampfhundeVO genannten Kategorie 2-Hunde können ohne Erlaubnis gehalten werden, wenn ein Gutachten eines Sachverständigen für das Hundewesen vorgelegt wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist.
Der Hundehalter muss mit dem Gutachten ein sog. Negativzeugnis bei der Gemeinde Grettstadt beantragen (Antrag s.h. unten).
Bei Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 wird, auf Antrag, bis zur Überprüfbarkeit der Verhaltensweise des Hundes (i.d.R im Alter von ca. 1,5 Jahren) ein „vorläufiges“, also zeitlich befristetest „Negativzeugnis“ ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
ca. 14 Tage nach EingangAnsprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt und WahlenFrau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-10
(09729) 9111-410